Für die Errichtung einer neuen MUTEC Kläranlage werden in einigen Bundesländern nicht zurückzahlbare Finanzhilfen bzw. Fördermittel gewährt.
Zuwendungsberechtigt sind i.d.R. Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Beauftragte für Gemeinschaftsanlagen für mehrere Grundstücke.
Die Art und Höhe der Zuwendung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
WICHTIG!
Der Antrag auf Finanzhilfen bzw. Fördermittel ist i.d.R. vor Maßnahmebeginn bei der zuständigen Stelle zu stellen. Die Anträge können auf Wunsch von uns vorbereitet werden.
Folgende Bundesländer fördern z.Zt. die Errichtung von MUTEC-Kleinkläranlagen (Stand: März 2005):
Nähere Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei uns oder bei unseren Vertriebspartnern.