Für den Bau einer Kleinkläranlage ist in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich. Trotzdem sind Behördengänge nicht zu vermeiden.
Sie benötigen:
- Eine Stellungnahme Ihrer Gemeinde, Stadt oder des Abwasserzweck-verbandes, das die Abwässer auf Ihrem Grundstück dezentral entsorgt werden dürfen und in den nächsten (7 bis 15) Jahren kein Anschluss an das zentrale Abwassernetz geplant ist.
- Einen Antrag auf „Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von gereinigten Abwasser in den Untergrund oder in einen Vorfluter“. Dieser ist beim Landkreis, bei der Unteren Wasserbehörde oder in Bayern bei einem privaten Sachverständigen zu stellen.
Hierbei sind wir Ihnen gern behilflich !
Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir:
- einen Katasterplan Ihres Grundstückes (Maßstab: 1:2.500)
- einen Lageplan (Maßstab: 1:500) mit eingezeichneten Gebäuden, Grundstücksgrenzen, vorhandenen Abwasseranlagen (z.B. Dreikammergrube), Lage der geplanten Anlage sowie den Rohrleitungsverlauf.
(Den Lageplan erstellen wir gern mit Ihnen im Rahmen einer kostenfreien Beratung bei einem Vor-Ort-Termin.)
Falls Sie Fördermittel beantragen können und möchten, halten Sie außerdem einen Grundbuchauszug bzw. einen Eigentumsnachweis für Ihr Grundstück bereit.